1. Der Sachverhalt
Das Finanzamt erließ gegen den Kläger einen Sicherstellungsauftrag iSd § 232 BAO, ohne das Vorliegen eines konkreten Gefährdungstatbestandes zu untersuchen. Nach zwei erfolgreichen VwGH-Beschwerden gab die FLD der Berufung des Klägers vollinhaltlich statt und hob den Sicherstellungsauftrag des Finanzamtes ersatzlos auf.