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Provisionen mit Sonderzahlungscharakter

ArbeitsrechtHelmut AndexlingerRdW 1986, 275 Heft 9 v. 1.9.1986

„Sie werden mit dem Verkauf des Produktes A im Bereich von B betraut. Sie erhalten neben einem Fixum von S 8.000,- btto eine Verkaufsprovision im Ausmaß von x Prozent des Nettorechnungsbetrages der von Ihnen selbst abgeschlossenen Geschäfte. Der Provisionsanspruch entsteht mit Ende jedes Kalenderhalbjahres. Wir zahlen Ihnen aber einen monatlichen Provisionsvorschuß von ebenfalls S 8.000,- btto. Ein Provisionsüberhang wird mit dem auf den Anspruchserwerb folgenden Monatsletzten abgerechnet. Ein Akontoüberhang wird im Laufe des nächsten Kalenderhalbjahres ausgeglichen. ...

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