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„Auflösungsvergleiche“ im Sozialversicherungsrecht

ArbeitsrechtDr. Helmut AndexlingerRdW 1986, 276 Heft 9 v. 1.9.1986

Vergleiche in Arbeitsrechtssachen sind unbestritten häufiger als gerichtliche Entscheidungen darüber. Vor allem gibt es eine Unzahl von Konflikten, bei denen entweder schon das Ob oder die Art der Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder doch zumindest die Berechtigung zur Auflösung strittig ist. Die friedliche Problemlösung heißt regelmäßig einvernehmliche Lösung, verbunden mit irgendeinem finanziellen Zugeständnis, nämlich der Zusage von Auflösungsansprüchen: Geradezu legendär ist die Gewährung von freiwilligen Abgangsentschädigungen.

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