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Kumulierung von Überstunden- und Sonntagszuschlag; Begriff des Arbeitsortes

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 249 Heft 8 v. 1.8.1986

KV Arbeiter Erdölgewinnung: Abschn VIII, XIV

1. Bei Überstunden an Sonntagen ist sowohl der Überstundenzuschlag als auch der für die Sonntagsentlohnung vorgesehene Zuschlag iSd KV zu gewähren.

2. Fahrten innerhalb von Wien können nicht als „Überlandfahrten“ bezeichnet werden; ferner ist als „ständiger Arbeitsort“ eines Kraftfahrers keineswegs nur der Sitz des Fuhrparks anzusehen.

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