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Behaltezeit und Präsenzdienst

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 153 Heft 5 v. 1.5.1986

BAG § 18 Abs 1

APSG § 14 Abs 2

Auf die gesetzliche Behaltefrist des § 18 Abs 1 BAG ist § 14 Abs 2 APSG über die (Fortlauf-)Hemmung dieser Frist durch den Präsenzdienst auch dann anzuwenden, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart wurde.

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