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Fahrlässiges Verhalten (technisch-fachliehe Fehlentscheidung) als Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 153 Heft 5 v. 1.5.1986

AngG § 27 Z 1

1. Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit kann im Einzelfall auch durch fahrlässiges Verhalten des Angestellten verwirklicht werden.

2. Gerade beim Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit ist nicht nur der letzte, zur Auflösung führende Vorfall, sondern das Gesamtverhalten des Arbeitnehmers innerhalb eines längeren Zeitraums zu berücksichtigen.

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