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Arbeitgeberhaftung für vom Arbeitnehmer dienstlich eingesetzten PKW eines Dritten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 152 Heft 5 v. 1.5.1986

ABGB § 1014

Die Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers iSd § 1014 ABGB besteht auch dann, wenn nicht der Arbeitnehmer, sondern ein Dritter (hier: die Ehefrau) Eigentümer eines dienstlich eingesetzten PKW und der Arbeitnehmer ihm gegenüber zum Ersatz des Schadens an diesem verpflichtet ist.

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