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Kategoriezugehörigkeit bei nachträglicher Änderung des Umfanges des Mietgegenstandes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 142 Heft 5 v. 1.5.1986

MRG §§ 16, 45

Der Berechnung des Erhaltungskostenbeitrages ist ausnahmslos der Ausstattungszustand der Wohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages zugrundezulegen, wobei es entscheidend auf den vom Vermieter nach dem Inhalt des Vertrages herzustellenden und tatsächlich geschaffenen Zustand der Wohnung ankommt.

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