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Übertragung von GmbH-Anteilen im Ausland

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 131 Heft 4 v. 1.4.1986

GebG: §§ 16, 33 TP 21

Werden Anteile an einer inländischen GmbH durch Anbot- und Annahmeschreiben in Form inländischer Notariatsakte abgetreten und kommt die einzige Ausfertigung des Annahmeschreibens dem Anbotsteller im Ausland zu, so entsteht die Gebührenschuld für die im Inland verbleibende Urschrift des Notariatsaktes mit Zustandekommen des Vertrages.

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