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Mietzinsnachlaß läßt die Gebührenhöhe unberührt

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 131 Heft 4 v. 1.4.1986

GebG: §§ 33 TP 5

Wird ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so bleibt ein für eine bestimmte Zeit vereinbarter Mietzinsnachlaß auf die Gebührenhöhe ohne Auswirkung.

VwGH 29. 4. 1985, 84/15/0184

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