vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fristwidrige Ausverkaufsankündigung in einem anderen Bundesland

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 112 Heft 4 v. 1.4.1986

AusvG: § 5 Abs 3 und 4

§ 5 Abs 3 und 4 AusvG sollen die Saisonschlußverkäufe an bestimmte Zeiträume binden und auf diese Weise für alle beteiligten Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und sind daher wettbewerbsregelnde Normen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!