Wenn zu Jahresbeginn in nahezu jeder Fach- und Wirtschaftszeitung die Neuerungen im Steuerrecht kommentiert werden, so ist es Gewohnheit geworden, daß dabei verschiedene Auslegungen getroffen werden. Wenn aber in einer Fachzeitschrift Ansichten gegen den eindeutigen Wortlaut einer Gesetzesbestimmung vertreten werden, dann führt dies nur zu einer unnötigen Verunsicherung der StPfl, die durch die jährlichen Änderungen ohnedies zur Genüge belastet werden.