UStG § 10 Abs 2 Z 22
Wird mit einer Kehrmaschine Kehrgut aufgenommen und zur Mülldeponie verbracht, ist dieser Vorgang als „Müllbeseitigung“ zu werten. Das hiefür geleistete Entgelt unterliegt in vollem Umfang dem ermäßigten Steuersatz.
VwGH 23. 9. 1985, 85/15/0100