vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Normaler Umsatzsteuersatz bei Sommerrodelbahnen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 31 Heft 1 v. 1.1.1986

UStG § 10 Abs 2 Z 18 und 19

Im Rahmen des Betriebes einer Sommerrodelbahn werden weder Beförderungsleistungen erbracht noch wird - sofern die Sommerrodelbahn nicht im Bereich eines Rummelplatzes in Gemeinschaft mit anderen Schaustellen betrieben wird - die Leistung eines Schaustellers angeboten. Die Umsätze unterliegen daher weder nach der Z 18 noch nach der Z 19 des § 10 Abs 2 UStG dem ermäßigten Steuersatz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!