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Sonstige Bezüge: Ausschöpfung des Freibetrages bei mehreren Dienstverhältnissen; berichtigende Auslegung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 30 Heft 1 v. 1.1.1986

EStG § 67 Abs 1

Die Vorschrift, daß den Freibetrag von S 8.500,- nur der Arbeitgeber zu berücksichtigen hat, bei dem die erste Lohnsteuerkarte oder die Dauerlohnsteuerkarte vorliegt, ist be-

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