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Nebeneinkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten - Abzug überhöhter Werbungskostenpauschale bei den Haupteinkünften verfassungswidrig?

SteuerrechtRdW 1986, 27 Heft 1 v. 1.1.1986

Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten sind nach § 38 Abs 4 EStG nur dann begünstigt, wenn es sich um „Nebeneinkünfte“ handelt: Die anderen (Haupt-)Einkünfte aus den ersten vier Einkunftsarten müssen die Urheberrechtseinkünfte übersteigen.

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