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Vertragsstrafe bei Rücktritt infolge Verzuges und Nachfristsetzung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 11 Heft 1 v. 1.1.1986

ABGB §§ 921, 1336

Dem vertragstreuen Teil gebührt die für den Fall der Verspätung der Leistung vereinbarte Konventionalstrafe trotz Rücktritt vom Vertrag wenigstens für den Zeitraum zwischen Eintritt des Verzuges und Ablauf der angemessenen Nachfrist.

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