1. Der vom BMJ ausgesandte Entwurf Kartellgesetz 1986 (JMZ 9100/65 - I 4/85 - im folgenden kurz Entwurf genannt) ist wegen seiner legistischen Verbesserungen in Bezug auf Gesetzessystematik und Definitionen grundsätzlich zu begrüßen. Wenngleich die Zahl der inhaltlichen Änderungen und Neuerungen nicht sehr groß ist, sind es insbesondere zwei Neuerungen, die wegen Systemwidrigkeit bzw gesellschaftspolitischer Bedenklichkeit hervorstechen und daher Gegenstand nachfolgender Analyse und Kritik sind. Es handelt sich dabei um