1. Kurzüberblick
Nach zahlreichen ausdrücklichen und für Kenner auffindbaren materiellen Änderungen des MRG (vgl Meinhart in Korinek - Krejci, HdB zum MRG, 787 ff) wird das am 12. 11. 1981 beschlossene MRG - eine Mehrfachgesetznovelle die neben den Mietrechtsbestimmungen im I. und II. Hauptstück Novellen zu anderen Gesetzen (WEG 1975, WGG, Förderungs- und Abgabenrecht usw) brachte - mit Wirksamkeit zum 1. 1. 1986 novelliert. Neben einer Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln (vgl dazu Meinhart, ImmZ 1984, 327, 352; Iro, RdW 1984, 339; Würth, ImmZ 1985, 67; Iro, RdW 1985, 71; Strohal, ÖHB 1984/6, 4) bringt die Novelle: eine Teilliberalisierung bei der Neuvermietung von Räumlichkeiten (§ 16 Abs 1 MRG), eine Revitalisierung weiterer Regeln des seinerzeitigen Mietrechts bis 1. 1. 1982, nämlich der Grundsatzentscheidung im Mietzinserhöhungsverfahren (§ 18 a MRG), Erweiterung der Betriebskosten