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Erläuterungen zu der FLAG-Novelle

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1986, 384 Heft 12 v. 1.12.1986

Das BMF hat mit Erl 27. 10. 1986, AÖF 303, zu den Änderungen im Bereich der Familienbeihilfe und Geburtenbeihilfe Stellung genommen. Die Geburtenbeihilfe erhöht sich um 2.000 S für Kinder, die das vierte Lebensjahr nach dem 31. 12. 1986 vollendet haben und ärztlich untersucht wurden. Die Familienbeihilfe beträgt ab 1. 1. 1987 monatlich 1.200 S und für Kinder, die im Kalenderjahr das 10. Lebensjahr vollendet haben, 1.450 S.

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