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Literatur und Information

SteuerrechtRdW 1986, 385 Heft 12 v. 1.12.1986

​​Steuerfreie Beteiligung einer gemeinnützigen Körperschaft an Gewinnen einer Personengesellschaft

Wird einer gemeinnützigen Körperschaft eine Beteiligung an einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) vererbt, wird die gemeinnützige Körperschaft ertragsteuerlich zum Mitunternehmer: Die Einkünfte aus der Beteiligung sind steuerpflichtig, denn die Beteiligung an der Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

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