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Wettbewerbsverbot und Verkauf einer Rechtsanwaltspraxis

WirtschaftsrechtRdW 1986, 333 Heft 11 v. 1.11.1986

Veräußert ein Rechtsanwalt - insbesondere aus Altersgründen - seine Praxis, so wird oft in den Vertrag eine „Mandatsschutzklausel“ aufgenommen: In dieser verpflichtet sich der übergebende Rechtsanwalt, eine Konkurrenzierung des Erwerbers durch Übernahme von Kausen zu unterlassen. Dadurch soll die Erhaltung und der weitere Ausbau des mitübertragenen Klientenstocks gewährleistet werden.

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