Veräußert ein Rechtsanwalt - insbesondere aus Altersgründen - seine Praxis, so wird oft in den Vertrag eine „Mandatsschutzklausel“ aufgenommen: In dieser verpflichtet sich der übergebende Rechtsanwalt, eine Konkurrenzierung des Erwerbers durch Übernahme von Kausen zu unterlassen. Dadurch soll die Erhaltung und der weitere Ausbau des mitübertragenen Klientenstocks gewährleistet werden.