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BAO: Änderung der Fälligkeit; VwGG: Bindung auch an eine unrichtige VwGH-Entscheidung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 324 Heft 10 v. 1.10.1986

BAO § 217

Ergeht nach § 295 Abs 1 BAO ein geänderter ESt-Bescheid mit einer erhöhten Vorschreibung und enthält dieser Bescheid einen neuen Fälligkeitstag, so gilt dieser neue Fälligkeitstag nicht nur für den Differenzbetrag, sondern für die gesamte ESt-Abschlußzahlung.

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