BAO § 308
Ein Rechtsanwalt verstößt gegen die anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er weder im allgemeinen noch im besonderen (wirksame) Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Falle des Versagens eines Mitarbeiters Fristversäumnisse anzuschließen geeignet sind (hier unrichtige Fristeneintragung durch eine Kanzleiangestellte).