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Umsatzbesteuerung verdeckter Gewinnausschüttungen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1985, 293 Heft 9 v. 1.9.1985

UStG: § 1 Abs 1 Z 2 lit b

Die erfolgte Zitierung des § 8 Z 1 KStG in § 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG stellt klar, daß verdeckte Gewinnausschüttungen umsatzsteuerlich als nichtabzugsfähige Ausgaben anzusehen sind und daher der Besteuerung als Eigenverbrauch unterliegen. Dies gilt nur für Sachleistungen, nicht auch für Geldleistungen.

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