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Gewinnausschüttung und Halbsatzverfahren -Begleitmaßnahmen unentbehrlich

SteuerrechtW. DoraltRdW 1985, 284 Heft 9 v. 1.9.1985

Gewinnanteile aufgrund offener Ausschüttungen sollen nach dem Entwurf des AbgÄG 1985 in Zukunft unter den begünstigten halben Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG fallen. Damit wird -auch nach den amtlichen Erläuterungen -die wirtschaftliche Doppelbelastung der Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften mit Körperschaftsteuer einerseits und Einkommensteuer andererseits beseitigt.

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