Betriebsratsfonds -VO: § 1 Abs 2
Ein Beschluß der Betriebsversammlung auf Erhöhung der Betriebsratsumlage ist ungültig, wenn die zwingenden Voraussetzungen des § 1 Abs 2 Betriebsratsfonds -VO (Antrag des Betriebsrates und dessen rechtzeitige Kundmachung) nicht vorliegen.