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Nachträgliche Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitglieds

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 223 Heft 7 v. 1.7.1985

ArbVG § 122 Abs 3

Eine strafrechtliche Verurteilung ist für die nachträgliche Zustimmung des Einigungsamtes zur Entlassung eines Betriebsratsmitglieds, das sich einer Veruntreuung iSd § 133 StGB schuldig gemacht hat, nicht erforderlich.

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