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Straflosigkeit bei Fahrlässigkeit des FA

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 199 Heft 6 v. 1.6.1985

FinStrG § 8 Abs 2

Eine fahrlässige Abgabenverkürzung ist nicht strafbar, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten des FA die Abgabenverkürzung mitverursacht.

VwGH 24. 5. 1984, 81/16/0193

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