FinStrG § 8 Abs 2
Eine fahrlässige Abgabenverkürzung ist nicht strafbar, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten des FA die Abgabenverkürzung mitverursacht.
VwGH 24. 5. 1984, 81/16/0193
FinStrG § 8 Abs 2
Eine fahrlässige Abgabenverkürzung ist nicht strafbar, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten des FA die Abgabenverkürzung mitverursacht.
VwGH 24. 5. 1984, 81/16/0193