EStG § 23
Ebenso wie die Parzellierung und der parzellenweise Abverkauf eigenen Grundbesitzes zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen kann, trifft dies auf die Umwandlung von aus der Privatsphäre (Erbschaft) stammenden Altgoldvorräten in 22-er Zahngold und dessen mehrjährige, fortlaufende und gewinnbringende Verwertung unter Ausnützung entsprechender Fachkenntnisse zu.