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Abbruch eines in Umbauabsicht erworbenen Gebäudes

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 197 Heft 6 v. 1.6.1985

EStG § 7, § 16

Wer ein Wohngebäude in der Absicht erwirbt, es unter Aufgabe erheblicher Bausubstanz grundlegend umzubauen, und dieses dann innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb abreißen und einen Neubau errichten läßt, kann weder eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung noch die Aufwendungen für den Abbruch als Werbungskosten abziehen.

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