EStG § 7
Die Nutzungsdauer von Betriebsräumen beinißt sich nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung durch den Betriebsinhaber oder nach der von diesem geplanten Dauer der Unternehmertätigkeit. Bei Räumen, die für eine Ordination verwendet werden, kann von einer 50jährigen Nutzungsdauer ausgegangen werden.