vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stehendes Holz ist nicht abnutzbares Anlagevermögen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 196 Heft 6 v. 1.6.1985

EStG § 6

Das stehende Holz (der lebende Baum) dient dem Forstwirt zur Holzproduktion, gleichgültig in welchem Entwicklungsstadium es sich befindet. Damit erfüllt es die Funktion eines Anlagegutes. Erst mit der Schlägerung wird aus diesem Anlagegut durch die Änderung der Zweckbestimmung Umlaufvermögen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!