EStG §§ 4 (4) und 20
Kosten für einen Fachkurs, der nur spezielle englische Sprachkenntnisse auf dem Gebiet des Rechtes und der Wirtschaft vermittelt und daher nur für ein fachkundiges Publikum in Frage kommt, können bei einem Notar abzugsfähige Berufsfortbildungskosten darstellen.