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Liebhaberei: Kein Beobachtungszeitraum bei aussichtsloser Tätigkeit

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 195 Heft 6 v. 1.6.1985

EStG § 2

Bei Tätigkeiten, die das typische Bild eines Gewerbebetriebes aufweisen, kann zwar nur in Ausnahmefällen davon gesprochen werden, daß sie keine Einkunftsquelle darstellen; ausgeschlossen ist die fehlende Einkunftsquellenqualität aber auch bei einer erscheinungsmäßig gewerblichen Tätigkeit nicht.

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