BAO § 303
Die rechtliche Beurteilung einer bestimmten Tätigkeit als Liebhaberei ist weder eine Tatsache noch ein Beweismittel iSd § 303 BAO. Die Änderung der rechtlichen Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes rechtfertigt für sich allein keinen abgabenbehördlichen Eingriff in die Rechtskraft eines Abgabenbescheides.