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Entlassung eines Betriebsratsmitglieds wegen vorgetäuschter Dienstverhinderung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 160 Heft 5 v. 1.5.1985

ArbVG § 122 Z 3

Die bewußte vorsätzliche Täuschung des Arbeitgebers, wobei der Arbeitnehmer den Tod seiner Mutter zum Zweck einer Dienstfreistellung vortäuscht, rechtfertigt die Entlassung eines Betriebsratsobmanns.

EA Wien 27. 11. 1984, II Re 364/84

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