ABGB: §§ 859, 1117 f
Das mittelbare Finanzierungsleasing ist ein Dauerschuldverhältnis, auch wenn dem Leasingnehmer eine nach Ablauf der Mietzeit ausübbare Kaufoption eingeräumt wurde. Der Leasingvertrag kann daher trotz Unkündbarkeit aus wichtigen Gründen aufgelöst werden.