Im vorliegenden Heft (S 149 und S 150) sind zwei E des OGH zur Frage der Rechtzeitigkeit einer Banküberweisung veröffentlicht, die zu entgegengesetzten Ergebnissen gelangen. In der E 3 Ob 86/84 vom 24. 10. 1984 führt der OGH aus, daß bei bargeldloser Überweisung - wenn nichts anderes vereinbart wurde - der Tag des Einlangens des Überweisungsauftrages beim kontoführenden Institut entscheidend sei, sofern bei diesem Deckung vorhanden ist. Dies entspricht der hA: Gschnitzer in Klang2 IV/1, 369; Meyer-Cording, Das Recht der Banküberweisung (1951) 135 f; Reischauer in Rummel, ABGB I (1983) § 905 Rz 16; Schinnerer-Avancini, Bankverträge3 1 (1975) 73; OGH in JBl 1959, 602; SZ 38/100; ÖRZ 1965, 82.