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ANHANG

WirtschaftsrechtRdW 1985, 144 Heft 5 v. 1.5.1985

A. Factoring-Vertrag

I.

Die/der .......... - im folgenden Lieferant genannt - verkauft der Factor-Bank/Intermarket Factoring GmbH alle Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, die im Betriebe ihres/seines Unternehmens ab dem entstehen.

In Erfüllung des Kaufvertrages tritt der Lieferant diese Forderungen hiemit der Factor-Bank GmbH/Intermarket ab.

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