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Gesellschaftsteuer: Ermäßigung bei Verlustabdeckung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 128 Heft 4 v. 1.4.1985

KVG § 9 Abs 2 Z 1 lit b

Hat eine Kapitalgesellschaft Verluste am Grundkapital erlitten und wird zur Sanierung eine Kapitalerhöhung beschlossen, so unterliegt die Kapitalerhöhung dennoch dem vollen Steuersatz, wenn der bisher eingetretene Verlust in der Bilanz mitgeführt und auf neue Rechnung vorgetragen wird.

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