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Gesellschaftsteuerpflicht der „doppelstöckigen“ GmbH & Co KG denkmöglich

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 128 Heft 4 v. 1.4.1985

KVG § 6 Abs 1 Z 4

Die Anordnung des Gesetzes, daß die Anteile des Kommanditisten einer KG mit einer persönlich haftenden Kapitalgesellschaft als Gesellschaftsrechte an einer Kapitalgesellschaft gelten, kann denkmöglich per Analogie auf die Kommanditisten einer KG angewendet werden, deren persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH & Co KG ist.

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