Als erste Diskussionsgrundlage zu diesem Thema wurde unlängst vom Sozialminister eine Studie des Ludwig Boltzmann-Institutes für Wachstumsforschung vorgestellt. Motiv für die Studie, die zunächst in einer Kommission von Vertretern der Sozialpartner und Wissenschaftern beraten werden soll, waren die negativen Auswirkungen auf das an die Lohn- und Gehaltsentwicklung gebundene Finanzierungssystem der Pensionsversicherung, die im Falle sinkender Lohnquoten infolge künftiger technologischer Entwicklungen (Automatisierung etc) eintreten würden. Untersucht wurde eine aufkommensneutrale Umstellung der Bemessungsgrundlage für den Arbeitgeberbeitrag von den Löhnen und Gehältern auf die Bruttowertschöpfung (Löhne und Gehälter, Abschreibungen und Gewinne, Fremdkapitalzinsen, Mieten und Pachten, Sozialkosten und Steuern). Entsprechend der unterschiedlichen Lohn- bzw Kapitalintensität der Unternehmen würden sich durch diese Umbasierung entlastende (für Beherbergungs- und Gaststättenwesen, Bauwesen, Verkehr und Sachgüterproduktion) und belastende (für die Sektoren Energie, Vermögensverwaltung, Bergbau und Handel) Effekte auf die Beitragszahlungen ergeben. Als aufkommensneutraler Beitragssatz hätten sich für 1982 7,4 % (1983: 7,3 %) der Wertschöpfung ergeben; die Entlastung in den Lohnnebenkosten hätte einer Senkung von 4, 1 % der lohnbezogenen Beitragsleistung entsprochen. Die beschäftigungs- und wachstumspolitischen Wirkungen werden in der Studie als weitgehend neutral beurteilt, wenn auch für die exponierten Bereiche der Sachgüterproduktion und des Fremdenverkehrs Wettbewerbsvorteile erwartet werden. Ausführlich wird schließlich auch auf die nicht unerheblichen, sich aus der Sicht der administrativen Durchführung und insbesondere des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens ergebenden Probleme eingegangen. -