EStG: § 17
Mit Verordnung 3. 1. 1985 (BGBl 37) und 9. 1. 1985 (BGBl 38) wurden die Verordnungen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes nichtbuchführender Gewerbetreibender und aus Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 1984 und 1985 unverändert verlängert.