Verwertet ein Hauseigentümer den Dachboden seines Mietgebäudes für Wohnzwecke, so wird idR der Dachbodenausbau dem Mieter überlassen. Der Hauseigentümer hat in diesem Fall nicht für die Finanzierung des Ausbaues aufzukommen, doch führt dies - insbesondere bei Vertragsgestaltungen ohne Bedachtnahme auf steuerliche Aspekte - zu unerwarteten steuerlichen Nachteilen. Im folgenden Beitrag soll auf die steuerliche Behandlung des Dachbodenausbaues näher eingegangen werden.