ArbVG § 105 Abs 4
Die Anfechtung einer Kündigung nach dem Betriebsurlaub, die zwei Tage vor einem Betriebsurlaub von 3 Wochen ausgesprochen und nach dem Betriebsurlaub lediglich wiederholt wurde, ist als verspätet zurückzuweisen.
EA Feldkirch 18. 10. 1984, Re 20/84