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Superädifikat auf gemietetem Grund: Anwendbarkeit des MRG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 75 Heft 3 v. 1.3.1985

MRG § 1

ABGB § 435

Durch das MRG hat sich für die Miete eines Grundstückes zum Zweck der Errichtung eines Wohn- oder Geschäftsgebäudes dienenden Superädifikates nichts geändert; sie fällt unter den Anwendungsbereich des § 1 MRG.

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