MRG § 1
ABGB § 435
Durch das MRG hat sich für die Miete eines Grundstückes zum Zweck der Errichtung eines Wohn- oder Geschäftsgebäudes dienenden Superädifikates nichts geändert; sie fällt unter den Anwendungsbereich des § 1 MRG.
MRG § 1
ABGB § 435
Durch das MRG hat sich für die Miete eines Grundstückes zum Zweck der Errichtung eines Wohn- oder Geschäftsgebäudes dienenden Superädifikates nichts geändert; sie fällt unter den Anwendungsbereich des § 1 MRG.