UStG: Binden von Zeitschriften unterliegt - im Gegensatz zum Binden von Büchern - dem Normalsteuersatz; BAO: Der Präsident ist im Rahmen seiner Kompetenz zur Erhebung einer Beschwerde frei
SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 64 Heft 2 v. 1.2.1985