Mit Erl 21. 12. 1984, AÖF 1985/36, hat das BMfFJK die Änderungen ab 1. 1. 1985 mitgeteilt. Die Familienbeihilfe wird auf 1.100 S, der Erhöhungsbetrag für erheblich behinderte Kinder auf 1.300 S angehoben. Für Kinder, die sich ständig in Griechenland, in Jugoslawien, in Spanien oder in der Türkei aufhalten, beträgt die Familienbeihilfe 750 S.