Mit Erl 20. 11. 1984, AÖF 1984/261, hat das BMF zu der Frage der Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen für Bezieher italienischer Sozialversicherungspensionen Stellung genommen.
Mit Erl 20. 11. 1984, AÖF 1984/261, hat das BMF zu der Frage der Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen für Bezieher italienischer Sozialversicherungspensionen Stellung genommen.